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LG Hamburg, 07.09.2016 - 315 O 333/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2016 - 315 O 333/16
- LG Hamburg, 07.09.2016 - 315 O 165/16
- LG Hamburg, 06.01.2017 - 416 HKO 165/16
- OLG Hamburg, 13.09.2018 - 5 U 22/17
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 13.09.2018 - 5 U 22/17
Unterlassungsanspruch wegen bösgläubiger Markenanmeldung
Die einstweilige Verfügung und der dingliche Arrest des Landgerichts Hamburg vom 07.09.2016 (315 O 333/16) werden unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.Auf der Grundlage des beschränkten Antrags hat das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15, mit Beschluss vom 07.09.2016 (315 O 333/16) eine einstweilige Unterlassungsverfügung sowie wegen der Kosten einen Arrestbeschluss gegen die Antragsgegnerin erlassen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 06.01.2017 (416 HKO 165/16) abzuändern: Die einstweilige Verfügung und der Arrestbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 07.09.2016 (315 O 333/16) werden aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie der Arrestantrag werden zurückgewiesen.
- LG Hamburg, 06.01.2017 - 416 HKO 165/16
Markenrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch wegen bösgläubiger Markenanmeldung
Auf Antrag der Antragstellerin vom 06.09.2016 hin erging seitens des LG Hamburg einen Tag später eine einstweilige Unterlassungsverfügung sowie hinsichtlich der Kosten ein Arrestbeschluss (315 O 333/16).